Informationen zu den Tarifen und der Kalkulation der Lebensversicherungen
Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z.B. durch Dynamik). Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der Rechnungszins wird in Deutschland vom Bundesministerium für Finanzen per Verordnung festgelegt. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins für Abschlüsse nach dem 1. Januar 2004 beträgt 2,75%. Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet Stückkosten - pauschaler Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro Jahr
Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht über die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei den meisten angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld zur Auszahlung gelangt. Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle (z.B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben. Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lebensversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Stand 30. Mär 2005 Weitere Informationen zu dem Versicherungswesen
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